Ritus oder Religiöser Wahn Zur Frage des Rechts auf Beschneidung von Jungen in Judentum und Islam nach dem Urteil des Landgerichts Köln vom 26. Juni 2012
An dem Tag, als die Nachricht über das Urteil in Köln zur Beschneidung von Jungen bekannt gemacht wurde, saß ich mit der Klasse einer Berufsschule im Gespräch über Traditionen in Afrika. Es ging, wie so oft, um die Genitalverstümmelung bei Mädchen in einigen afrikanischen Ländern. „Und was ist mit der Beschneidung von Jungen?“ fragte eine junge Muslima, „das ist doch auch voll behindert“. Über die politisch korrekte Wortwahl mag man streiten, über die Sache eigentlich kaum. Dennoch wird es jetzt wohl eine massive Auseinandersetzung über diese Frage geben.
Wohlgemerkt, das Landgericht Köln hatte das Grundrecht auf Religionsfreiheit gegen das auf körperliche Unversehrtheit abzuwägen und hat sich klar für das zweite entschieden. Im Namen der Religion dürfen keinem Mensch körperliche Schmerzen zugefügt werden. So einfach ist das.
Wer nun weiterhin für die Rechte von Juden und Muslimen im Blick auf ihr angebliches Recht auf Beschneidung von kleinen Jungen eintritt, muss genau den Unterschied zwischen der (in vielen Fällen ungleich grausameren) Beschneidung von Mädchen und denen von Jungen erklären. Kann man beides einfach als mythologischen Wahn bezeichnen? Darüber mögen die Gelehrten streiten. Im Übrigen werden Mädchen weder im Islam noch im Judentum aus religiösen Gründen beschnitten.
Alle Religionen habe sich ihrer eigenen Tradition zu stellen. Der Aufschrei, dass man die Beschneidung von Jungen als eine „Feier der Zugehörigkeit“ zur Religion seit Jahrtausenden ausübe und sich das nicht einfach von einem deutschen Gericht verbieten lasse, geht an der Sache vorbei. Jede Religion hat sich mit den elementaren Menschenrechten auseinander zu setzen, jede Theologie wird die Frage der Wahrheit immer am Wohle der Menschen zu prüfen haben. Körperliche Unversehrtheit ist aus gutem Grund ein elementares und universales Menschenrecht. Wenn ein Gerichtsurteil eine Diskussion darüber auslöst – gut so!
Haben Kirchen noch immer das Recht zur „Züchtigung“ von Schutzbefohlenen, so wie sie es in den Nachkriegsjahren immer wieder für sich in Anspruch genommen haben? Haben Eltern noch das Recht, ihre Kinder zu schlagen? Es mag manchmal etwas länger dauern, aber was sich die Opfer schon immer gewünscht haben, ist inzwischen längst Gesetz. Sich bei der Beschneidung auf religiöse Freiheit zu berufen, ist töricht.
Denn die religiösen Zeugnisse beider Religionen in unserem Umfeld, in denen dieser „Ritus“ ausgeübt wird, legen keineswegs eine Beschneidung zwingend nahe. Beide sind in ihrem Kern Wortreligionen. Und beide wissen etwas vom Hören auf das Wort und die zentrale Rolle des Glaubens an den einen Gott.
So oder ähnlich steht es mehrmals in der Hebräischen Bibel: Am Körper seid ihr beschnitten, aber ihr müsst auch euer Herz beschneiden. Das Herz also ist der zentrale Ort, an dem der Glaube lebt. Und das reicht – bei Gott – allemal aus.
Martin Domke


