Aus der Flüchtlingsberatung – Passbeschaffung - ein „Dauerbrenner“

Neben dem Familiennachzug bei Syrern und Afghanen ist die Passbeschaffung eines unserer Hauptthemen innerhalb der Beratung.

Ausschließlich einen Pass erkennen die Ausländerämter zur Identifikationsklärung an. Das jedoch kann für die politisch Verfolgten ein großes Problem werden, denn die Menschen, denen die Flüchtlingseigenschaft zugesprochen wird und die den blauen Flüchtlingsausweis erhalten, unterliegen dem Schutz der Genfer Flüchtlingskonvention. Sie dürfen mit ihrem Flüchtlingspass, dessen Daten zumeist auf eigenen Angaben beruhen, überall hinreisen, nicht aber in ihre Heimat. Wenn sie sich einbürgern lassen möchten oder eine Niederlassungserlaubnis beantragen wollen, dann sind sie zur Mitwirkung bei der Identitätsklärung verpflichtet. Soweit alles korrekt!

Der Nachweis der Identität muss aber nicht zwangsläufig, wie von den Ausländerämtern suggeriert und gefordert, mittels eines Passes erfolgen. Auch andere Dokumente wie Fahrerlaubnis, ID-Karten oder andere offizielle Dokumente können zur Identitätsklärung herangezogen werden. Letztlich können sogar Zeugenaussagen und eidesstattliche Versicherungen die Identität bescheinigen. Aber hier scheitern viele Klient:innen an den Ämtern, diese Dokumente werden nicht akzeptiert. Der Druck wird aufgebaut, und ihre Ängste vor einem Botschaftsbesuch werden nicht gehört. Man bescheinigt ihnen inzwischen sogar, dass der Besuch der Botschaft zur Passbeschaffung unschädlich für ihren Asylstatus sei.

Aber Vorsicht mit diesen Aussagen! Flüchtlingsberater:innen und Rechtsanwälte insbesondere raten allen politischen Flüchtlingen, von Botschaftsbesuchen auf jeden Fall Abstand zu nehmen.

(Das gilt nicht für subsidiär Geschützte, denn diese unterliegen nicht der Genfer Flüchtlingskonvention!)

 

Grund:

Zur Beantragung eines Passes müssen die Flüchtlinge in die Botschaft des Heimatlandes, betreten damit also Hoheitsgebiet des Heimatlandes. Da das den Besitzern eines blauen Flüchtlingspasses jedoch nicht gestattet ist, kann das allein Grund für einen Widerruf der Flüchtlingseigenschaft durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sein. Es wird argumentiert, dass die Menschen Schutz vor politischer Verfolgung bei uns suchen und erhalten, und sich dann jedoch freiwillig in die Gefahr, vor der sie geflohen sind, begeben. Damit erlischt ihr Schutzersuchen.

Hier wird es wohl in der Zukunft einige Verfahren dauern, bis Entscheidungen vorliegen, die auch die Ausländerämter nicht mehr ignorieren können. Im Moment jedoch wird über die Passbeschaffung sehr viel Druck gemacht.

Für alle jedoch, die sich der Passbeschaffung stellen müssen, bleiben die damit verbundenen immensen Kosten. Neben den Pässen gibt es auch hohe Fahrkosten nach Berlin und zurück. Oft ist der Termin nicht ohne Übernachtung machbar. Die Gesamtkosten können bei einer vierköpfigen Familie schnell im vierstelligen Bereich liegen.

Auch wenn die Jobcenter und Sozialämter eine Erstattung der Kosten häufig ablehnen, ist dem nicht so. Es können Kosten erstattet werden! Unsere Empfehlung: Die Arbeitshilfe der GGUA Münster - https://www.einwanderer.net/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/Passbeschaffung_Arbeitshilfe.pdf - und ein Beratungstermin in einer Beratungsstelle vor Ort.